AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Fachinstituts für ganzheitliche VinaMa®, Bonn, genannt „VM“
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Übereinkünfte, Verträge, Lieferungen, Dienst-, Ausbildungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten für gewerbliche Kunden wie z.B. Kaufleute, Betriebsgemeinschaften, juristische Personen, Personen des öffentlichen Rechts und Einzelpersonen. Vertragsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertrag schriftlich anerkennen.
Besteht unsere Leistung aus Seminar/en, Ausbildung/en oder Veranstaltung/en, so gelten ergänzend unsere Teilnahme-bedingungen für Seminare, Ausbildungen und Veranstaltungen.
1.2 Bei Dienstleistungen/Lehrveranstaltungen jeglicher Art wird ein Erfolg nicht geschuldet.
1.3 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind, die Leistung angenommen oder ausgeführt worden ist. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
1.4 Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Termin und sonstigem Inhalt freibleibend.
1.5 Änderungen dieser AGB werden 4 Wochen nach ihrer Inkraftsetzung wirksam. Zusätzlich werden sie stets unter unserer gültigen Internetadresse veröffentlicht.
2. Leistungsbeschreibung
Die AGB beziehen sich auf alle Leistungen des VinaMa®-Fachinstituts und, sofern relevant, auf alle unsere Institutionen oder Gesellschaften, sofern im Einzelfall nicht weitere Bedingungen Vertragsbestandteil werden, insbesondere auf
- Behandlung und Beratung,
- Unterweisung, Fachausbildung und Lehre,
- Lizenzvergabe,
- Verkauf und Vertrieb von Hilfsmitteln und Gerät,
- sowie alle Aktivitäten, die dem Ziel von VM förderlich sind.
3. Anmeldungen
Einzelheiten hierzu stehen in den Teilnahmebedingungen für unsere Seminare und Veranstaltungen.
4 Angebot, Auftragsbestätigung, Entgelt
4.1 Angebote sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Leistung bzw. Lieferung begonnen haben. Technische Angaben in Angeboten sind unverbindlich. Maßgebend für den Umfang unserer Vertragsverpflichtung ist erst die Niederlegung in der Auftragsbestätigung. Änderungen bzgl. Ausstattung und Umfang unserer Leistungen/Lieferungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt, insbesondere Änderungen technischer Angaben aufgrund ständiger Fortentwicklung, geringfügige und unwesentliche Gewichts-, Mengen-, Farb-, Form-, Design und Maßabweichungen, handelsübliche Abweichungen.
4.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistungserbringung durch unsere Zulieferer/Partner. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtleistung nicht von uns zu vertreten ist. Wir übernehmen kein Beschaffungs- oder Leistungsrisiko. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeiten von Leistungen unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet.
4.3 Wir legen die empfohlenen Verkaufspreise entsprechend der aktuellen Preisliste zugrunde bzw. für lizenzierte Fachwiederverkäufer, die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und Nachlässe. An diese halten wir uns 3 Monate gebunden. Soll die Leistung/Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen/beginnen, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Unsere Preise verstehen sich wie folgt
- Produkt-/Warenpreise für Wiederverkäufer gelten Abholpreise ab Lager zzgl. Fracht und gesetzlicher MwSt.
- Endkundenpreise sind Bruttopreise, sofern relevant, inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.
- Seminarkosten sind Bruttopreise inkl. MwSt.
- Bei Lieferungen ab Werk werden die Preise nach den Bedingungen der am Liefertag gültigen Preisliste des Werkes ermittelt.
- Werden Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir auch bei frachtfreier und/oder verzollter Lieferung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
- Für Lieferungen ins Ausland, die anfallenden Kosten für Zollabfertigung und Zollgebühren, sind vom Kunden zu tragen.
4.4 Einen Mindestbestellwert gibt es nicht. Lieferungen ab Warenwert € 50,– erfolgen stets per Vorkasse oder Lastschrift.
4.5 Porto und Versand von Sendungen von und an VM trägt stets der Kunde. Unfreie Sendungen können von VM nicht angenommen werden.
4.6 Änderungen: Produkt- und Preisänderungen aufgrund veränderter Einkaufsbedingungen sowie Irrtum bei Beschreibung und Preisen sind vorbehalten.
5. Lieferung, Gewährleistung
5.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unsere Leistung und Lieferzeit beginnt frühestens mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit Versand der Produkte oder der Bereitstellungsanzeige an den Kunden bzw. Erbringung der Leistung selbst.
5.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin, kann der Kunde nach Eintritt des Verzuges und schriftlicher Abmahnung mit setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen mit Ablehnungsandrohung weitere Ansprüche geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Sollte sich die Lieferung an VM um mehr als 10 Tage verzögern, werden wir Sie benachrichtigen. Kann die Lieferung von Produkten nicht innerhalb von 4 Wochen ausgeführt werden, hat der Besteller ein Rücktrittsrecht, sofern nichts anderes schriftlich anderes vereinbart ist.
5.3 Die gelieferten Waren sind sofort bei Erhalt bzgl. offensichtlicher Schäden/Fehler sowie Menge und Qualität zu kontrollieren, da sie grundsätzlich von einem späteren Umtausch/Rückgaberecht (bei z.B. gebrauchtem Gesundheits- und Wellnessgerät aus hygienischen Gründen) ausgeschlossen sind. Berechtigte Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
5.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
5.5 Die Gewährleistung beträgt für gewerbliche Kunden stets 12 Monate, ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen.
5.5.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung gilt in den Fällen, in denen VM eine Pflicht verletzt hat, folgendes: VM haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht eingeschränkt werden kann und auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet VM nur in folgendem Umfang: Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Die Haftung von VM wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.5.2 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, sofern dies möglich und den Schaden reduzierend hätte sein können. VM haftet nur, soweit der Kunde die Gegenstände fach- und sachgemäß genutzt, behandelt, gepflegt und aufbewahrt, sowie die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Mängelvermeidung getroffen hat.
5.5.3 Beschaffungsrisiko VM übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haftet VM jedoch nur, soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzess Risiken haftet VM nicht.
5.6 Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von VM, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
6. Nutzung, Schutzrechte
6.1 VinaMa® und VinaMassage® sind rechtlich geschützt.
6.2 Die gewerbliche Ausübung der VinaMa®-Methode wie die Nutzung des Originalschriftzuges VinaMa® setzen einen Abschluss der relevanten Ausbildung sowie schriftliche Vertragsregelungen mit dem VinaMa®-Fachinstitut voraus.
6.3 Das VinaMa®-Fachinstitut, Bonn, behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor für alle Nutzungen und publizierten Inhalte (Diagramme, Texte, Grafiken, Präsentationen, Muster, gleich ob mit klassischen oder elektronischen Medien verbreitet, …). Jede weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe bzw. der Verkauf bedürfen stets der schriftlichen Genehmigung durch uns als ausschließlichem Lizenzpartner. Gegen Verstöße müssen wir leider rechtlich vorgehen und zudem Schadensersatz fordern.
6.4 Nur die von VinaMa® zugelassenen und lizenzierten Instrumente kommen zum Einsatz und Verkauf.
6.5Fachwiederverkäufer kann nur werden, wer mindestens eine VinaMa® Grundunterweisung absolviert hat.
6.6 Die Vergabe von (Unter-) Lizenzen sowie die lizenzierte Abgabe von markenrechtlich geschützten Diagrammen und Lehrmaterialien erfolgen durch das VM-Institut.
7. Zahlungen
7.1 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar zum angegebenen Datum, ansonsten innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Maßgebend ist der Eingang des Geldes bei uns. Skonto- und Zielvereinbarungen werden ggf. in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen besonders vermerkt und gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können, und erfolgen grundsätzlich in Euro. Bei Exporten hat der Kunde darüber hinaus auf Verlangen ein unwiderrufliches Akkreditiv zu unseren Gunsten bei einer von uns benannten Bank, zahlbar FOB gegen Dokumente, vor Auslieferung vorzulegen.
7.2 Ersatzteile, Reparaturen sowie nachträglich gelieferte Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
7.3 Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Wir sind berechtigt, unsere Vertragsleistung solange zu verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen erfüllt oder uns angemessene Sicherheit geleistet hat.
7.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, bei Privatpersonen 5,0% und bei Kaufleuten 10,5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zu berechnen. Es bleibt uns vorbehalten, auch einen höheren uns entstehenden Zinsschaden geltend zu machen. Die Zinsen sind sofort fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen/Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden vor.
8.2 Wir melden zudem erweiterten Eigentumsvorbehalt an.
8.3 Die vorstehenden Eigentumsvorbehalts- und Abtretungsbestimmungen gelten ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen in anderen Staaten ausschließlich und werden vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Vorsorglich gilt die dem Eigentumsvorbehalt unter der Abtretung im jeweiligen ausländischen Recht entsprechende Sicherung als vereinbart, in dessen Bereich sich unsere Vorbehaltslieferung befindet. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schritte zu ergreifen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte notwendig sind, soweit seine Mitwirkung erforderlich ist.
9. Verzug, Rücktritt, Leistungssperrung
9.1 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.2 Bei Nichtleistung/Nichtbelieferung ist der Kunde erst berechtigt zurücktreten, wenn er uns zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von mindestens 14 Tagen gesetzt hat mit der Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung durch uns ablehnen und zurücktreten werde.
9.3 Bei teilweisem Leistungsverzug, oder von uns zu vertretender teilweiser Unmöglichkeit zur Leistung, ist der Kunde nicht berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen oder vom gesamten Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er kein Interesse an der bereits erbrachten Teilleistung hat.
9.4 VM ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
9.4.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden.
9.4.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
9.4.3 Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
9.4.4 VM ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten – auch aus anderen Beziehungen mit VM – nicht erfüllt oder wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Schutzrechtsverletzung oder Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
9.4.5 Generell darf VM die Leistungserbringung ablehnen, wird den AGB oder Teilnahmebedingungen widersprochen.
9.4.6 Ansonsten bestimmen sich das Rücktrittsrecht von VM und das des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Datenschutz
10.1 Zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung unserer Leistungen sind einige Daten des Kunden erforderlich. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
10.2 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird von uns im notwendigen Umfang erfasst und gespeichert.
10.3 Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen Daten für die abrechnungstechnische Durchführung des Angebotes zu.
11. Wichtige Hinweise
11.1 Der Teilnehmer erhält nach einer erfolgreichen VinaMa® – Ausbildung ein Zertifikat, das ihn als „VinaMa®-Therapeut“ oder „VinaMa®-Praktiker“ ausweist.
Die genaue Bezeichnung ist davon abhängig, ob der Teilnehmer einen gesetzlich anerkannten Heilberuf erlernt hat (z.B. Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Heilpraktiker), der ihn persönlich berechtigt, die VinaMa® zu Heilzwecken anzuwenden.
Das Fachinstitut übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich der Anwender jetzt oder zukünftig (im Hinblick auf die VinaMa®) als „Therapeut“ oder als „Praktiker“ bezeichnen darf. Die Ausübung von Heilberufen und die damit verbundenen Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen sind auch Änderungen unterworfen. Wenn die Verwendung der Lizenz in Verbindung mit den Worten „Therapeut“ oder „Praktiker“ gesetzlich nicht zulässig ist, kann der Anwender die Lizenz stattdessen nutzen, um in angemessener Form darauf hinzuweisen, dass er von dem Fachinstitut die VinaMa® nach der Lehre von Prof. Dr. Bùi Quôc Châu ausgebildet wurde.
12. Lehrbefugnis
12.1 Teilnehmer, die von uns nicht – schriftlich lizenziert zur Lehre bzw. Ausbildung der Methode befugt werden, sind nicht berechtigt, die Inhalte der VinaMa® weiter zu lehren.
13. Sonstiges Vereinbarungen
13.1 Abweichungen von diesen AGB müssen stets schriftlich vereinbart sein.
13.2 Irrtümer, Preiskorrekturen und Änderungen der AGB – auch ohne Vorankündigung – bleiben uns stets vorbehalten.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen mit VinaMa®-Fachinstitut und seinen Mitarbeitern gilt deutsches Recht, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Bonn.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
VinaMa®-AGB 2013-10